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   BFH, 22.12.2008 - I B 161/08   

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https://dejure.org/2008,10794
BFH, 22.12.2008 - I B 161/08 (https://dejure.org/2008,10794)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2008 - I B 161/08 (https://dejure.org/2008,10794)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - I B 161/08 (https://dejure.org/2008,10794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VGA; Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter; Verletzung rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einer verdeckten Gewinnausschüttung an Gesellschafter; Merkmale einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Leistung an eine nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
    Diese rechtliche Beurteilung steht im Einklang mit der ständigen Senatsrechtsprechung, nach der eine vGA auch dann angenommen werden kann, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihren beherrschenden Gesellschafter oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882).

    Das Urteil des FG weicht auch nicht von einem Rechtssatz des Senatsurteils in BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882 ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Zahlung der Abfindung durch das Gesellschaftsverhältnis der Klägerin zu ihm (mit-)veranlasst ist, können daher die von der Rechtsprechung entwickelten spezifischen Kriterien für die Annahme einer vGA bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich nicht angewandt werden (zur Ausnahme bei gleichgerichteten Interessen der Gesellschafter vgl. z.B. Senatsurteile vom 29. April 1987 I R 192/82, BFHE 150, 412, BStBl II 1987, 797; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 192/82

    Werklieferungsvertrag - Bilanz - Forderungen - Realisierung des Gewinns -

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Zahlung der Abfindung durch das Gesellschaftsverhältnis der Klägerin zu ihm (mit-)veranlasst ist, können daher die von der Rechtsprechung entwickelten spezifischen Kriterien für die Annahme einer vGA bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich nicht angewandt werden (zur Ausnahme bei gleichgerichteten Interessen der Gesellschafter vgl. z.B. Senatsurteile vom 29. April 1987 I R 192/82, BFHE 150, 412, BStBl II 1987, 797; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Denn ein FG verletzt zwar das Recht der Verfahrensbeteiligten auf Gehör, wenn es seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dessen Berücksichtigung ein sachkundiger Beteiligter nach dem gesamten Verfahrensablauf schlechterdings nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969; vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 2908/11

    Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter stellt, gelten auch für Vereinbarungen zwischen der Kapitalgesellschaft und einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person (BFH Urteil vom 22.12.2008 - I B 161/08, BFH/NV 2009, 969 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 27.11.2012 - 1 K 229/11

    Abfindungszahlung für eine Pensionsanwartschaft in Höhe des Barwerts als

    Eine vGA bezüglich eines beherrschenden Gesellschafters ist bereits anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22.12.2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969 m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2009 - I B 184/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei im Streitfall nicht klärbarer Rechtsfrage -

    Es beruht vielmehr auf einer verbindlichen (§ 118 Abs. 2 FGO) tatrichterlichen Würdigung des Inhalts, dass die Bemessungsgrundlage der Tantieme nicht im Vorhinein eindeutig vereinbart gewesen sei, und in rechtlicher Hinsicht auf der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung (Senatsurteil vom 18. September 2007 I R 73/06, BFHE 219, 72, 74, BStBl II 2008, 314, 315; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969, m.w.N.).
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